AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der upTrulli GmbH (kurz AGB genannt)

upTrulli GmbH
Geschäftsführerin: Irmgard Joos
Am Lindenbühl 22
88285 Bodnegg

Handelsregistereintrag: HRB 742032 Amtsgericht Ulm
Steuer-Nr.: 77080/23987
USt-ID: 342329316

KONTAKT
Telefon: +49 175 9350921
E-Mail: kontakt@upTrulli.de 

1. Geschäftsbedingungen, Angebot, Vertragsabschluss

1.1.

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von der upTrulli GmbH erfolgen ausschließlich

aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer

Geschäftspartner wird hiermit widersprochen.

1.2.
Sämtliche Angebote – soweit nicht als ausdrücklich verbindlich bezeichnet – sind freibleibend. Sämtliche Angebotsunterlagen (inkl. Zeichnungen und Kostenvoranschlägen etc.) stehen im Eigentum von der upTrulli GmbH und dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der upTrulli GmbH nicht zugänglich gemacht werden.

1.3.
Wirksame Verträge kommen erst dann zustande, wenn die upTrulli GmbH die Bestellung schriftlich bestätigt hat. Dasselbe gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Für Art und Umfang der Lieferung und Leistungen ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung durch die upTrulli GmbH maßgebend. 1.4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich.

2. Preise

Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Fabrik des Lieferanten

(EXW). Hierzu kommt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.

3. Liefer- und Leistungszeit

3.1.
Fristen für Lieferungen oder Leistungen beginnen frühestens mit dem Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von der upTrulli GmbH und sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

3.2.
Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von der upTrulli GmbH liegen (z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung etc., auch bei Lieferanten von upTrulli GmbH) verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Teillieferungen und Teilleistungen sowie deren Abrechnung sind jederzeit zulässig.

4. Gefahrenübergang, Abnahme, Prüfpflicht

4.1.
Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung des

Liefergegenstandes geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den

Transport ausführende Person übergeben worden ist oder spätestens zwecks

Versendung das Lager von der upTrulli GmbH oder des Herstellerwerkes verlassen hat.

4.2.
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte in Empfang zu nehmen. Die Regelungen des § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.

5. Beschaffenheit der Ware, Genehmigungen

5.1.
Die Art, Umfang und Beschaffenheit des Liefergegenstandes richtet sich ausschließlich nach der im Vertrag vereinbarten Spezifikation. Der Kunde hat vorab selbst zu prüfen, ob der Liefergegenstand für die von ihm gewünschte Verwendung geeignet ist.

5.2.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ggf. erforderlichen Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigungen) und die zu deren Erlangung erforderlichen Unterlagen und Berechnungen rechtzeitig und auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Zeichnungen und technische Berechnungen jeglicher Art werden von upTrulli GmbH nur nach gesonderter Beauftragung und gegen gesonderte Berechnung erstellt.
Es sei denn, die Genehmigungsplanung ist im Auftrag enthalten.

5.3.
Der Kunde ist verpflichtet, die upTrulli GmbH rechtzeitig auf besondere gesetzliche oder behördliche Vorschriften und Erfordernisse hinzuweisen, die im Zusammenhang mit der Lieferung, der Aufstellung und des Einsatzes des Liefergegenstandes stehen.

5.4.
Der Kunde hat sämtliche Steuern und Abgaben, die in Zusammenhang mit der Lieferung, der Aufstellung und des Einsatzes des Liefergegenstandes stehen, selbst zu tragen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1.
Die upTrulli GmbH behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die die upTrulli GmbH aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen vor.
Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Schätzwert des als Sicherheit für die upTrulli GmbH dienenden Vorbehaltsgutes die noch nicht beglichenen Forderungen an den Kunden um mehr als 30 %, so ist die upTrulli GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von der upTrulli GmbH verpflichtet.

6.2.
Der Kunde darf das Vorbehaltsgut nicht veräußern, belasten, verpfänden, be- oder verarbeiten, sicherungsübereignen, vermieten etc. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen hierdurch entstehenden Rechte am Sicherungsgut an die upTrulli GmbH ab, welche diese Abtretung annimmt. Bei Zugriff Dritter hat der Kunde auf das Eigentum von der upTrulli GmbH hinzuweisen und die upTrulli GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Sämtliche Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

6.3.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sowie bei jeder Gefahr für die Rechte von der upTrulli GmbH ist die upTrulli GmbH befugt, ohne weiteres die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden abzuholen und sicherzustellen. Zu diesem Zweck gewährt der Kunde der upTrulli GmbH bzw. den von der upTrulli GmbH beauftragten Dritten Zutrittsrecht zu den Lagerorten.

6.4.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware stets pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.

7. Zahlung

7.1.
Alle Zahlungen haben vorab und ohne Abzug bei Lieferung/Abnahme zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden nach Wahl von der upTrulli GmbH auf die Forderungen (in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptsache) verrechnet, soweit der Kunde keine eigene Zahlungsbestimmung getroffen hat.

7.2.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn die upTrulli GmbH nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist die upTrulli GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

7.3.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde die Kosten des Verwaltungsaufwandes in Höhe von jeweils EUR 10,00 zu ersetzen.

7.4.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden, die von der upTrulli GmbH bestritten werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.

8. Gewährleistung, Haftung

8.1.
Beanstandungen sind von Unternehmern und Kunden stets schriftlich und unverzüglich bei der upTrulli GmbH zu erheben, solche wegen offensichtlicher Mängel binnen drei Tagen, bei Reparaturarbeiten binnen drei Tagen nach Auslieferung; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

8.2.
Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung kann der Kunde Nachbesserung oder, sofern eine solche nicht genügt, unmöglich oder unzumutbar ist, Ersatzlieferung durch die upTrulli GmbH verlangen. Schlägt die (notfalls mehrfache) Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder lässt die upTrulli GmbH eine hierfür schriftlich angemessene Nachfrist schuldhaft verstreichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, Minderung oder Schadensersatz verlangen.

8.3.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von der upTrulli GmbH oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen am Liefergegenstand vorgenommen, dieser sonst unsachgemäß behandelt, liegt normale Abnutzung vor oder ist bei einer laufenden Reparatur der Auftraggeber oder ein Dritter ohne Zustimmung von der upTrulli GmbH am Vertragsgegenstand tätig geworden, so entfällt jede Gewährleistung.

8.4.
Bei neuen Liefergegenständen gilt hinsichtlich der Sachmängelansprüche des Kunden als Unternehmer eine Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Ablieferung der Ware, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde oder die upTrulli GmbH seine Abwesenheit garantiert hat. Dies gilt nicht für den Verbrauchsgüterkauf i.S.d. §§ 474 ff. BGB. 4

8.5.
Gebrauchte Liefergegenstände werden an Unternehmer unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Dies gilt nicht für den Verbrauchsgüterkauf i.S.d. §§ 474 ff. BGB. In diesem Fall gilt für den Verbraucher eine Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche von 12 Monaten.

8.6.
Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere bei Mangelfolgeschäden, bestehen nur, soweit die upTrulli GmbH ein grobes Verschulden trifft, – bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, – bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen voraussehbaren Schadens – in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird – beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern, – bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Auftragnehmer garantiert hat.

8.7.
Im Übrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsmängeln die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

8.8.
Erklärungen über die Beschaffenheit einer Sache stellen in keinem Fall eine Garantie dar, es sei denn, diese sind ausdrücklich als solche bezeichnet.

9. Zusatzbedingungen für die Ausführung von beauftragten Arbeiten an upTrulli Gebäuden

9.1.
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Andernfalls kann ein Kostenvoranschlag ohne weiteres um bis zu 20 % überschritten werden, wenn dies für die Durchführung der Arbeiten erforderlich ist. Bei Überschreitungen von mehr als 20 % erfolgt die Benachrichtigung des Kunden. Widerspricht der Kunde der Überschreitung, so erhält die upTrulli GmbH jedenfalls sämtliche Aufwendungen sowie einen angemessenen Gewinnanteil ersetzt.

9.2.
Reparaturfristen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Auftragserweiterung verlängert sich die Frist angemessen.

9.3.
Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die upTrulli GmbH diesem die Fertigstellung der Arbeit mitgeteilt hat. Rechnungsstellung gilt als Mitteilung. Der Kunde hat den Vertragsgegenstand binnen drei Tagen abzunehmen, andernfalls lagert die upTrulli GmbH den Vertragsgegenstand gegen Berechnung der Lagerkosten und auf Gefahr des Kunden ein.

9.4.
Das Eigentum an eingebauten Aggregaten, Ersatz- und Zubehörteilen verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden bei der upTrulli GmbH. Bis dahin hat die upTrulli GmbH auch ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem reparierten Gegenstand. Das Pfandrecht von der upTrulli GmbH besteht auch wegen Forderungen von der upTrulli GmbH aus früher durchgeführten Arbeiten sowie sonstigen Forderungen von der upTrulli GmbH gegenüber dem Kunden. die Die upTrulli GmbH ist berechtigt, bei Verzug des Auftraggebers und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Pfandverkaufsandrohung den Auftragsgegenstand freihändig zu verkaufen oder sonst zu verwerten und sich aus dem Erlös zu befriedigen.

9.5.
Die durch die erfolgte Reparatur freiwerdenden Altteile werden von der upTrulli GmbH, sofern die Reparatur in den Werkstätten von der upTrulli GmbH erfolgt, verschrottet. Sollte der Kunde anderweitig über die Altteile verfügen wollen, muss er die upTrulli GmbH dies unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitteilen.

9.6.
Für Ansprüche des Kunden bei mangelhafter Reparatur gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde oder die upTrulli GmbH seine Abwesenheit garantiert hat. Dies gilt nicht für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen von der upTrulli GmbH erhoben, verarbeitet und genutzt. Sämtliche Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind bei der upTrulli GmbH unter www.uptrulli.de/datenschutz zu finden.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

11.1.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der upTrulli GmbH und seinen Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UNKaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz von der upTrulli GmbH, also 88285 Bodnegg

11.2.
Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und solchen Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist 88285 Bodnegg Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11.3.
sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen sowie dem Vertrag im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine unvorhergesehene Lücke aufweisen sollte.

12. COPYRIGHT

Alle Inhalte auf der Website der upTrulli GmbH, Videos, Bilder, Zeichnungen, Baubeschreibungen sonstige Unterlagen und alle Arten der Veröffentlichung, insbesondere das Design, die Texte und Graphiken unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht von der upTrulli GmbH. Andersartige Vervielfältigungen, auch in veränderter Form, sind verboten, es sei denn, es liegt eine eindeutige schriftliche Gestattung durch die upTrulli GmbH oder Ihrer rechtlichen Vertreter vor. Es sind alle Rechte vorbehalten.

Stand: November 2021